Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Aufforderung zur Benennung von Personen
für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche
Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 25. Februar 2023 schriftlich an uns oder bei folgender
Stelle persönlich abgeben:
Verwaltungsgemeinschaft Dormitz
Bürgerbüro Erdgeschoss (rechts)
Sebalder Straße 12
91077 Dormitz
Mittels auf unserer Homepage eingestelltem BewerberInnenformular hier unten unter Downloads (auch persönlich im Rathaus erhältlich) benötigen wir folgende Angaben:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Straße
- Hausnummer
- Wohnort
- Beruf
Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten:
Mittels auf unsere Homepage eingestelltem BewerberInnenformular unter: www.vgdormitz.de/schoeffenwahl
Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.